|
Der erste nachweisbare Fernbesitz, der dem Kloster Auhausen gestiftet wurde, war ein Hof zu Frickenhausen am Main. Ein hochfreier Herr namens Berthold von Thannbrunn erhielt ihn im Tausch gegen ein anderes Gut vom Bischof von Würzburg. Berthold schenkte diesen Hof zum Heile seiner Seele an das junge Kloster Auhausen an der Wörnitz etwa in der Zeit vor 1181. Was Berthold von Thannbrunn - sein Stammsitz liegt in der Oberpfalz nördlich von Beilngries - veranlaßt hat, den Hof zu Frickenhausen an das ferne Kloster Auhausen zu geben, bleibt bisher unbekannt. Der damalige Abt und seine Brüder im Konvent konnten sich freuen, denn mit diesem Hof war sicherlich Weinanbau verbunden und der eigene edle Rebensaft bedeutete dazumal viel für ein Kloster.
Berthold von Thannbrunn ging in seinem Schenkungseifer noch viel weiter. Er stiftete den Mönchen von Auhausen sogar noch sein Stammgut Thannbrunn. Bischof Konrad I. von Eichstätt (1153 - 1171), ein treuer Diener Kaiser Barbarossas, beurkundete diese Schenkung, also muß sie schon in der Regierungszeit des Bischofs zwischen 1153 und 1171 erfolgt sein. Eine Urkunde von etwa 1200 drückt sich über den Umfang der Schenkung nur sehr allgemein aus, sie spricht nur von den Gütern und ihrem Zubehör. Aus späteren Quellen wurde erschlossen, daß dieser Fernbesitz Thannbrunn als die bedeutendste Zustiftung bezeichnet werden kann, die das Kloster je erhielt. Sie umfaßte Güter in mehreren Orten in der Oberpfalz. Denkt man an die Erstausstattung des Klosters im Wörnitzraum, wie sie aus dem Privileg Papst Hadrians vom Jahre 1157 hervorgeht, so kann man sagen, daß diese Schenkung Bertholds von Thannbrunn eine Verdoppelung des Grundbesitzes des Klosters bedeutete. Den Schutz über die fernen Güter der Thannbrunner Schenkung übernahm später der Edle Hadubrand von S Er bedrückte die oberpfälzischen Güter des Klosters nicht. Mit seinen Söhnen jedoch kam der Abt von Auhausen in Streit. Über die Vogtei gelangten die Güter zuletzt an die Herzöge von Bayern. | |