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Das Erstarken und der Drang nach weiterer Ausdehnung und Verdichtung der Territorialherrschaft der Grafen von Oettingen im Westen und der Edlen von Truhendingen im Norden und Osten mußte die Äbte des jungen Klosters zu ständiger Wachsamkeit anspornen. Wie leicht hätte es einem der benachbarten weltlichen Herren einfallen können, einen oder mehrere der benachbarten Höfe des Klosters im Tal an sich zu bringen, waren doch die Schutzherren, die Edlen von Auhausen, nunmehr von Lobdeburg genannt, so weit entfernt. Der Schutz des Papstes, den das Reformkloster schon 1136 zugesprochen bekam, bestand auch im 13. Jahrhundert noch weiter. Er mußte aber immer wieder erneuert werden und das konnte nicht per Telefon oder Fernschreiber geschehen, sondern erforderte lange Reisen. So geriet das Kloster allmählich in einen Schwebezustand. Abt Sifrid hatte die Gefahr erkannt: das Kloster könnte eines Tages in den Zustand völliger Schutzlosigkeit verfallen. Er suchte Geborgenheit bei der Macht des deutschen Königs. Im Jahr 1231 reiste er zu König und Kaiser Friedrich II., der gerade in Ravenna in Italien Hof hielt und erwirkte dort eine Schutzurkunde. Diese bezog sich allerdings nur auf den Abt persönlich und sein Gut, nicht auf das gesamte Kloster. Der Schutz des Königs konnte sich wohl deswegen nicht auf das Kloster als Ganzes erstrecken, weil die Edelherrn von Lobdeburg formal noch immer die Vogtei über ihr Kloster innehatten, obwohl sie praktisch keine Schutzherrschaft mehr ausübten, aber diese konnte nicht einfach auf
den König übertragen werden. Dem Abt kam es deswegen auf seiner Italienreise auch auf die Stärkung der wirtschaftlichen Basis seines Klosters an . Deshalb erwirkte er sich auf dieser Reise von Papst Gregor IX. neben der Befreiung vom allgemeinen Landesinterdikt noch Privilegien, die den Blut- und Neubruchzehnten bestrafen. Vor allem aber erreichte er die Inkorporierung der Pfarrkirche von Auhausen. Jedoch verzichtete der Abt, die Erneuerung des päpstlichen Schutzes zu erbitten. So wurde das einstige Reformkloster Auhausen allmählich aus dem Schutz des Apostolischen Stuhles gelöst. Dagegen wirkte sich nun der königliche Schutz, den 1231 der Kaiser Friedrich II. dem Abt Sifrid persönlich verliehen hatte, auch günstig auf das Verhältnis des Klosters zum Reich aus. König Heinrich VII., der Sohn Kaiser Friedrichs II:, gebot in einer Urkunde vom Jahre 1235 den Amtmännern von Dinkelsbühl, Rothenburg, Nördlingen und Donauwörth weder den Abt, noch irgendeinen, der ihm unterstehenden Personen vor ein weltliches Gericht zu ziehen. | |