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Im 14. Jahrhundert vollzogen sich große Wandlungen im Abendland. Der Glanz des hochmittelalterlichen deutschen Königtums war dahingeschwunden. Die geistlichen und weltlichen Herren bauten ihre eigenen Territorien aus, errichteten selbständige Residenzen und Verwaltungsmittelpunkte, der König konnte ohne starke Hausmacht nicht mehr regieren. Eine Unzahl kleiner und kleinster Herrschaftsgebilde kämpfte um die Ausformung der territorialen Hoheit. Die Städte schlossen sich zu Bündnissen zusammen, der Fernhandel suchte neue Handelsplätze, Handwerker produzierten hochwertige Erzeugnisse und brachten sie durch Kaufleute des Fernhandels auf die großen Messen in Frankfurt, Nördlingen und anderswo. Neue religiöse Armutsideale verbreiteten die Orden der Barfüßer (Franziskaner) und Prediger (Dominikaner). Alle diese Entwicklungen draußen in der großen weiten Welt drangen auch noch mit leichten Wellenschlag in die Stille des Klosters an der Wörnitz und lösten hier Erregung und Wandlung aus. Große Ängste verbreiteten die Seuchenzüge der Pestjahre um 1349. Alle diese guten und bösen Jahre des 14. Jahrhunderts hatte auch das Kloster Auhausen durchzustehen.
Als wieder ein Abt namens Sifrid (1324 - 1347) Vorsteher des Klosters war, lagen Kaiser und Papst im Streit. Es ging um die Rechte der beiden in Oberitalien. Der Papst war dazumal in den Einflußbereich der französischen Könige geraten und hatte seine Residenz in Avignon eingerichtet. Von dort aus arbeitete er an einer zentralistischen Universalherrschaft. Er geriet dadurch in Konflikt mit dem deutschen König Ludwig den Bayern (1314 - 1347), der den Forderungen des Papstes nicht nachkommen wollte. 1324 sprach dieser den Bann und die Exkommunikation über König Ludwig aus und erklärte ihn für abgesetzt. Doch Ludwig zog nach Rom und erhielt dort im Namen des römischen Volkes die Kaiserkrone. Diese kirchenpolitischen Auseinandersetzungen wirkten sich auch auf das Kloster Auhausen aus. Dieses hatte vom Kaiser eine Schutzurkunde erhalten. Da es keinen weltlichen Schutzherren aus dem Hochadel mehr besaß, wurde es nun reichsunmittelbares Kloster. Der Abt Sifrid mußte nun sehr vorsichtig zwischen der Macht des Papstes und der des Kaisers abwägen. Gerade in dieser Zeit erreichte das Kloster eine gewisse Blüte. So erhielt es vom Bischof Hartung von Würzburg einen Ablaß von 40 Tagen für den Allerheiligenaltar, der in der Mitte der Klosterkirche errichtet war. Mit dem Altar war ein Gnadenbild verbunden, die Verkündigung Mariens darstellend. Der Mönch Albertus hatte es auf eigene Kosten in Dinkelsbühl erworben. Das Gnadenbild erhielt zwischen 1334 und 1337 mehrere Indulgenzen (Ablässe). Trotz der Gegensätze zwischen Papst und Kaiser reisten Mönche aus dem Kloster Auhausen nach Avignon und erwirkten Ablässe. Die davon erworbenen Einnahmen im Kloster wurden wohl auch zum Bau des südlichen Turmes der Klosterkirche verwendet, in den die Jahreszahl 1334 eingemeißelt ist. Wenn auch zu dieser Zeit Mönche von Auhausen als Bußgänger zum Papst nach Avignon pilgerten und sogar illuminierte Ablaßbriefe für das Kloster erhielten, darf man trotzdem nicht auf ein gutes Verhältnis zum päpstlichen Hof in Avignon schließen. Das Kloster Auhausen stand damals wie alle eichstättischen Klöster auf Seiten Ludwigs des Bayern. Sein treuester Anhänger Berthold von Graisbach (östlich Donauwörth) war sogar Kaiserlicher Generalvikar für Italien gewesen und Graf Friedrich von Truhendingen sein Begleiter. Da konnte das Kloster nur auf der Seite dieser Leute und beim Kaiser stehen. Aber der Kirchenbann und die Exkommunikation hatte zur Folge, daß auch über Abt und Konvent von Auhausen Bann und Interdikt verhängt wurden. Das Interdikt war eine Kirchenstrafe und zog die Folge nach sich, daß alle gottesdienstlichen Handlungen verboten waren, also auch Seelenmessen und somit dem Kloster bedeutende Einnahmen entzogen waren. Die Lösung aus dieser folgenschweren Kirchenstrafe erfolgte nach dem überraschenden Tod Ludwigs des Bayern im Jahre 1347. Sein Nachfolger Kaiser Karl IV. (1347 - 1373) konnte mit dem Erzbischof von Prag und dem Bamberger Bischof Friedrich von Hohenlohe die Lösung von Bann und Interdikt für alle Anhänger Ludwigs des Bayern erreichen. Somit wurde auch das Kloster Auhausen von dieser Kirchenstrafe gelöst. In den letzten Lebensjahren Ludwigs des Bayern und zu Beginn der Machtübernahme durch Karl IV. bestand die Gefahr, daß die Grafen von Oettingen sich des Klosters bemächtigten. Diese hatten schon einen förmlichen Ring um das Kloster gelegt, indem sie die Burg und die Stadt Wassertrüdingen, die bisher dem Bischof von Eichstätt zu Lehen gingen, sich zu ihrem Eigen erwarben und dafür ihre Burg Wallerstein dem hohen geistlichen Herrn zu Lehen auftrugen. Im Osten waren sie im Begriff, die Vesten Spielberg und Hohentrüdingen zu erwerben (1363). Das Kloster und sein Nahbesitz waren nun völlig vom oettingischen Machtbereich umschlungen. Diese bedrohliche Situation wurde aber dadurch aufgebrochen, daß das Kloster 1351 die Ansprüche der Grafen von Oettingen zurückwies und 3 Jahre später von Kaiser Karl IV. Privilegien erwirkte, die seine Eigenständigkeit rechtlich unterbauten. Klaus Sturm vermutet, daß Kaiser Karl IV. persönlich in Auhausen anwesend gewesen sein könnte, als er seinen Aufenthalt in Nördlingen nahm (1354). In diesem Privileg des Kaisers für das Kloster wurde auch festgelegt, daß dieses auf 8 Jahre hinaus keine Gäste mehr aufnehmen brauche. Es war wohl in den Jahren vorher sehr stark mit Beherbergungen und Gastungen in Anspruch genommen worden. Auf eine persönliche Begegnung des Auhauser Abtes mit dem König im Jahre 1354 muß auch jenes Privileg hindeuten, das beinhaltet, daß der Abt von Auhausen und seine Nachfolger zu des Königs und des Reiches Kaplänen ernannt werden. Schon 1298 hat König Albrecht den Abt Otto von See (Stammsitz in Polsingen?) für seine Person zum königlichen Kaplan erhoben. Unter Karl IV. wurde nun auf alle nachfolgenden Äbte des Klosters diese Würde übertragen. Damit festigte sich die Beziehung Auhausens zum deutschen Königtum noch mehr. Diese Würde eines Königlichen Kaplans sicherte nicht nur dem Abt, sondern auch dem Kloster und seinem gesamten Vermögen den königlichen Schutz. Mit dieser Würde waren auch wirtschaftliche Vorteile erreicht. Sie bedeutete auch die Befreiung des Abtes und seines Gefolges von Zoll und Gebühren, es verlieh den Anspruch auf sicheres Geleit. In einem eigenen Mandat wurden den Bürgermeistern, Räten und Bürgern der Städte Nördlingen, Bopfingen, Dinkelsbühl und Windsheim der Auftrag erteilt, das Kloster vor Gewalt und Schaden zu schützen und dabei ausdrücklich auf die Würde eines königlichen Kaplans des Abtes von Auhausen hingewiesen. Damit war das Kloster für diese Zeit der Sorge enthoben, eines Tages von einem benachbarten Fürsten eingezogen zu werden.
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