|
Nach den Forschungen von Franz Heidingsfelder und Klaus Sturm gelten heute die Edlen von Auhausen als die Gründer des Klosters. Sie allein konnten in dessen Anfangsstadium den nötigen Grund und Boden für die Gebäude und für die Versorgung der im Kloster lebenden Menschen zur Verfügung stellen. Auf Grund ihrer hohen Geburt gehörten die Herren von Auhausen zur Standesklasse der Edelfreien, die das Obereigentum an Grund und Boden beanspruchen und über die Arbeitskraft der darauf wirtschaftenden, unfrei geborenen Menschen verfügen konnten. Edle von Auhausen wurden sie nicht genannt, weil sie vielleicht hilfreiche Menschen waren, die ihren Leuten Gutes erwiesen, sondern die geschichtliche Fachsprache hat sie so bezeichnet, weil sie dem Adel angehörten. Ihr umfangreiches Eigentum an Grund und Boden war nicht nur auf die Gemarkung von Auhausen beschränkt. Ihr Begüterungsbereich erstreckte sich auch in entferntere Landschaften, in das Ries, in das Altmühltal, in den Hahnenkamm, in die Weinbaugebiete am Main und Rhein, in die spätere Kurpfalz, wo sie über Fernbesitz verfügten und um 1150 einen Wald an das Kloster Eußerthal bei Landau verschenkten. Da sie als Grundherren Pferde und Knechte besaßen, konnten sie den Raum überwinden und so eröffnete sich ihnen der Blick in die Weite der damaligen politischen Welt. Sie verkehrten mit anderen Adelsgeschlechtern in den Kernlandschaften Frankens und Schwabens, sie kehrten an Bischofs- und Fürstensitzen ein. Ihre Pferde trugen sie rasch an die Adelshöfe und Königspfalzen, wo sie politische und religiöse Anregungen empfangen konnten, die sich dazumal nicht durch Zeitung, Funk und Fernsehen verbreiten ließen, sondern allein durch persönliche Begegnung. Auch über die Errichtung der neuen Reformklöster konnten sie Erfahrungen sammeln. Die Stifterfamilie des Klosters
Auhausen genoß zu Beginn des 12. Jahrhunderts hohes Ansehen und verfolgte weitgehende Interessen. Ihre Wurzeln lagen aber im Raum Auhausen - Westheim. Hier wurden sie wohl schon durch die Schenkung Ottos des Großen im Jahre 959 heimisch. Hartmann, so hieß der Mann, der hier in Auhausen und Westheim Güter aus der Hand des Königs zu Erbrecht empfing. Damals war es noch nicht üblich, Menschen mit Familiennamen zu benennen. Zweinamigkeit ist eine Erscheinung, die erst im hohen Mittelalter (12. und 13.Jahrhundert) beginnt. Da aber die Adelsgeschlechter schon im frühen Mittelalter ein großes Sippenbewußtsein beseelte, zog man es vor, den Vaternamen oder den Namen eines engen Verwandten auf den Sohn und den erstgeborenen Enkel zu übertragen. So dürfen wir auch jene zwei Personen mit dem Rufnamen Hartmann zur Sippe der Auhauser Edelleute rechnen, die im Jahre 1053 als Zeugen in einer Urkunde König Heinrichs III. auftreten, der dem Bischof Gebhard von Eichstätt, dem späteren Papst Viktor II. Einen großen Wildbann schenkte, der den Oettinger Forst, die Wälder um den Wachtler und am westlichen Hahnenkamm bis zur Rohrach hin umfaßte. Der zeitliche Zusammenhang in der Familie der Herren von Auhausen scheint vom 10. Bis zum 12. Jahrhundert durch den Leitnamen Hartmann gesichert zu sein. Zu Beginn des 12. Jahrhunderts setzt nun die Zweinamigkeit bei adligen Familien ein. Ein Angehöriger der Edlen von Auhausen nennt sich nun in einer Urkunde des Bischofs Udo von Naumburg nach seinem Herkunftsnamen: Hartmann von Auhausen. Wir dürfen also annehmen, daß das Adelsgeschlecht der Edlen von Auhausen kontinuierlich im Raum Auhausen eingewurzelt war und eine Adelsherrschaft hier aufgebaut hatte, die schon vor dem urkundlichen Erscheinen der Grafen von Oettingen und der Edlen von Truhendingen bestand.
Man darf nicht erwarten, daß über die Herren von Auhausen, über ihr Leben und Sterben, über ihre Schicksale, über ihre Taten und Untaten ausführliche Berichte vorliegen, an denen wir uns nach tausend Jahren ergötzen können. Kaum jemand konnte zu jener Zeit schreiben oder Lesen, nur jene geistlichen Herren, die die Schreibschulen der Klöster oder Domschulen durchliefen, waren des Schreibens kundig. Papier war dazumal kaum im Gebrauch, Pergament sehr teuer. Deshalb fand man es auch nicht für notwendig, alle Ereignisse aufzuschreiben. Nur wenn eine Urkunde über den Verkauf oder die Verpfändung einer Burg oder eines Gutes ausgestellt werden mußte, damit man die Rechtsgültigkeit nachweisen konnte, bediente man sich der schriftkundigen Leute. Die adeligen Herren gingen dann zu einem schreibkundigen Geistlichen, bestellten Pergament und Schreibzeug. Doch damit allein war es noch nicht getan. Es mußten Zeugen herbeigerufen werden, Vornehme und weniger Vornehme. Auf einer Burg, in einer Kirche oder in einem Kloster versammelte sich dann die Zeugenschaft und in einem Hauch von Feierlichkeit wurde dann das Rechtsgeschäft vollzogen. Dort stellte dann der Notarius - so nannte man den schreibkundigen Geistlichen - eine Urkunde aus. Zur Beglaubigung setzte er dann am Schluß die Namen der anwesenden Zeugen darunter, schön der Reihe nach, wie es sich für die ständisch gegliederte Gesellschaft des Mittelalters gehörte: erst die hohen und niederen geistlichen Herren, dann die Laien, die Grafen, die Edelfreien, die Ritter und vielleicht noch die Bediensteten. So wurden auch die Edlen von Auhausen öfters zur Zeugenschaft gebeten und so erfahren wir wenigstens ihre Namen, aber nicht viel mehr in dieser frühen Zeit. Doch der Umstand und bei welcher Gelegenheit sie als Zeugen gebeten wurden, läßt uns einen Einblick gewinnen, in welcher Gesellschaft sie sich bewegten, welchen Leitlinien sie folgten und welche politische Bedeutung dem Geschlecht der Herren von Auhausen zugeschrieben werden muß. Klatschgeschichten, wie sie über heutige Adelsfamilien niedergeschrieben werden, mögen über die Herren von Auhausen damals im engsten Kreise umgegangen sein, aber sie wurden nicht aufgeschrieben und verloren sich im langen Atem der Geschichte. Wenn nun schon 1133, also 3 Jahre vor der ersten urkundlichen Erwähnung des Klosters ein Hartmann von Auhausen in einer Urkunde des Bischofs Udo von Naumburg als Zeuge erscheint, kann man erahnen, daß die Familie in dem fernen Thüringen einzuwurzeln begann. Außer diesem Hartmann nannten sich noch mehrere Mitglieder der Familie nach der Burg Alerheim im Ries. Bereits im Jahr 1129 bezeugt ein Hartmann von Alerheim, ein Bruder des Hartmann von Auhausen, die Gründung des Klosters Plankstetten bei Beilngries in der Oberpfalz. So lassen sich aus diesen knappen Angaben in der Zeugenreihe der Urkunden doch einige Bausteine zur politische Tätigkeit der Stifterfamilie des Klosters Auhausen gewinnen.
zurück zum Seitenanfang | |