Die erste urkundliche Erwähnung von Auhausen
Nach einer Urkunde aus dem Jahr 959 schenkte der deutsche König und römische Kaiser Otto der Große (936 - 973) auf Verwendung eines Grafen Ernst seinem Getreuen Hartmann Güter in Auhausen und im nahen Westheim zum Erbrecht. In beiden Orten war also einmal Königsgut vorhanden, das in Westheim bis in die Zeit der merowingischen Könige zurückreichte. Der Ort Auhausen darf als frühe Ausbausiedlung in der merowingischen Königsmark Westheim - Ostheim angesprochen werden, wohl schon im 8. Jahrhundert gegründet.
Der Name Auhausen, mittelhochdeutsch Ahusen geschrieben, bedeutet "Siedlung zum Haus an der Au". Unter einer Aue verstand man im Mittelalter "ein vom Wasser zeitweilig überflutetes Land" oder "Land am Wasser".
Die Urkunde vom 12. Juni 959 - im Originaltext:
Die Urkunde - in deutscher Übersetzung
|