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Die zwölf Artikel der Bauern (1525)

Die grundlegenden und rechtmäßigen Hauptartikel der gesamten Bauernschaft und Hintersassen der geistlichen und weltlichen Obrigkeiten, von denen sie erklären, beschwert zu sein.
Dem christlichen Leser Friede und Gnade Gottes durch Christus!
Es gibt viele "Widerchristen, die jetzt wegen der versammelten Bauernschaft das Evangelium schmähen, indem sie sagen, das seien nun die Früchte des neuen Evangeliums: Niemandem gehorsam zu sein, sich an allen Orten zu empören und aufzubäumen, sich mit großer Gewalt in Haufen zu sammeln und sich zusammenrotten, die geistlichen und weltlichen Obrigkeiten zu reformieren, auszurotten, ja vielleicht gar zu erschlagen.
Allen diesen gottlosen und freventlichen Urteilern antworten diese hier niedergeschriebenen Artikel. Zuerst, damit sie diese Schmähung des Wortes Gottes aufheben, und dann, daß sie den Vorwurf des Ungehorsams, ja des Aufruhrs aller Bauern mit dem Wort Gottes zurückweisen.
Erstens ist das Evangelium nicht eine Ursache der Empörung oder des Aufruhrs, weil es Worte Christi sind, des verheißenen Messias. Dessen Wort und Leben lehrt nichts anderes als Liebe, Friede, Geduld und Einigkeit, so daß alle, die an diesen Christus glauben, liebevoll, friedlich, geduldig und einig werden. Entsprechend ist nun die Grundhaltung aller Artikel der Bauern – wie man dann klar sehen wird – darauf ausgerichtet, das Evangelium zu hören und demgemäß zu leben. Wie können da die Widerchristen das Evangelium eine Ursache der Empörung und des Ungehorsams nennen? Wenn sich aber etliche Widerchristen und Feinde des Evangeliums gegen eine solche Gesinnung und ein solches Verlangen auflehnen und aufbäumen, dann ist dafür nicht das Evangelium die Ursache, sondern der Teufel. Als der schädlichste Feind des Evangeliums ruft er durch den Unglauben einen solchen Widerstand in den Seinen hervor, daß das Wort Gottes, das Liebe, Friede und Einigkeit lehrt, damit unterdrückt und hinfällig gemacht wird.
Zweitens folgt daraus klar und deutlich, daß die Bauern, die in ihren Artikeln das Evangelium zur Lehre und zur Lebensausrichtung heranziehen wollen, nicht ungehorsam und aufrührerisch genannt werden können. Für den Fall aber, daß Gott die Bauern, die ängstlich danach rufen, nach seinem Wort leben zu dürfen, erhören wird, wer will den Willen Gottes dann tadeln? Wer will in sein Richten eingreifen? Ja, wer will sich seiner Majestät widersetzen? Hat er nicht die Kinder Israels, als sie zu ihm schrien, erhört und aus der Hand Pharaos befreit? Kann er nicht auch heute noch die Seinen erretten? Ja, er wird sie erretten! Und in Kürze! Deshalb, christlicher Leser, lies die nachfolgenden Artikel aufmerksam und urteile danach.

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Die "Stationen" des Hesselberg- und Rieshaufens auf dem Weg nach Auhausen

 

Hier nachfolgend nun die Artikel.

Der erste Artikel
Zum Ersten ist unsere demütige Bitte und unser Begehr, auch unser aller Wille und Meinung, daß wir nun in Zukunft Gewalt und Macht haben wollen, damit eine ganze Gemeinde ihren Pfarrer selbst wählen und einsetzen kann. Sie soll auch Vollmacht haben, ihn wieder abzusetzen, wenn er sich ungebührlich verhält. Der so gewählte Pfarrer soll uns das heilige Evangelium unverfälscht predigen, ohne allen menschlichen Zusatz, eine andere Lehre oder sonst ein Gebot. Denn wenn uns der wahre Glaube stets verkündet wird, ergibt sich für uns ein Grund, Gott um seine Gnade zu bitten, uns in diesem wahren Glauben zu bestärken und zu festigen. Wenn seine Gnade nicht in uns Gestalt annimmt, bleiben wir stets Fleisch und Blut, was dann nichts nütze ist. Es steht ja deutlich in der Schrift, daß wir allein durch den wahren Glauben zu Gott kommen und al]ein durch seine Barmherzigkeit selig werden können. Darum ist uns so ein Wegführer und Pfarrer von Nöten. Und in dieser Form ist das auch in der Schrift begründet.

Der zweite Artikel
Zum Zweiten: Da der Kornzehnt im Alten Testament festgelegt und im Neuen bestätigt ist, wollen wir den rechtmäßigen Kornzehnt gerne geben, doch wie es sich gebührt: Demnach soll man ihn Gott geben und auch den Seinen zuteil werden lassen. Somit gebührt er einem Pfarrer, der das Wort Gottes klar verkündet. Wir wollen, daß hinfort unsere Kirchenpröbste, die eine Gemeinde einsetzt, diesen Zehnten einsammeln und einnehmen. Davon soll einem Pfarrer, der von der ganzen Gemeinde gewählt wird, sein angemessener und ausreichender Unterhalt gegeben werden, ihm und den Seinen, wie eine Gemeinde es ihm zuerkennt. Und von dem, was übrig bleibt, soll man (armen Bedürftigen, falls sie in einem Dorf vorhanden sind) etwas mitgeben, nach Lage der Dinge und nach Einschätzung einer Gemeinde. Was dann noch übrig bleibt, soll man behalten, für den Fall, daß man notgedrungen in den Krieg ziehen muß. Damit man dem armen Mann keine Landsteuer auferlegen braucht, soll man sie von diesem Überschuß bezahlen. Auch für den Fall, daß ein Dorf oder mehrere wegen der Not einiger selbst den Zehnten verkauft hätten, soll dies der, der sich darüber ausweisen kann, daß er ihn von dem ganzen Dorf gekauft hat, nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Sondern wir wollen uns in angemessener Weise nach Lage der Dinge mit ihm vergleichen und ihm den Zehnten wieder in einer annehmbaren Zeitspanne ablösen. Aber wer den Zehnten nicht von einem Dorf gekauft hat, sondern wessen Vorfahren ihn sich selbst angeeignet haben, dem sind wir nichts weiter schuldig und wollen ihm auch nichts geben.
Geben wollen wir nur – wie oben steht – unserem gewählten Pfarrer, um ihn zu unterhalten, des weiteren, um nachträglich etwas abzulösen oder um die Bedürftigen zu unterstützen. So steht es in der Heiligen Schrift, egal, ob es dabei um geistliche oder weltliche Obrigkeiten geht. Den kleinen Zehnt wollen wir gar nicht geben. Denn Gott der Herr hat das Vieh abgabenfrei für den Menschen erschaffen. Deshalb halten wir ihn für einen unangemessenen Zehnten, den die Menschen sich ausgedacht haben. Darum wollen wir ihn nicht weiter geben.

Der dritte Artikel
Zum Dritten ist es bisher der Brauch gewesen, daß man uns für Leibeigene gehalten hat, was zum Erbarmen ist, angesichts dessen, daß uns Christus alle mit seinem kostbaren vergossenen Blut erlöst und erkauft hat, den Hirten ebenso wie den Höchsten, keinen ausgenommen. Darum ergibt sich aus der Schrift, daß wir frei sind und sein wollen. Nicht daß wir völlig frei sein und keine Obrigkeit haben wollen: Das lehrt uns Gott nicht. Wir sollen nach den Geboten leben und nicht nach freier menschlicher Willkür. Vielmehr sollen wir Gott lieben, ihn als unseren Herrn in unserem Nächsten erkennen und alles das tun, wie wir es auch gern erreichen möchten, was uns Gott in seinem letzten Abendmahl zu tun geboten hat. Darum sollen wir nach seinem Gebot leben. Aber zeigt und weist uns dies Gebot an, daß wir der Obrigkeit gegenüber nicht gehorsam sein sollen? Doch nicht allein der Obrigkeit gegenüber, sondern gegenüber jedermann sollen wir demütig sein. So sind wir auch gegenüber unserer gewählten und eingesetzten Obrigkeit, die uns von Gott eingesetzt worden ist, in allen geziemenden und christlichen Dingen gern gehorsam. Wir bezweifeln auch nicht, daß ihr uns als wahre und rechte Christen gern aus der Leibeigenschaft entlassen oder uns im Evangelium nachweisen werdet, daß wir zu recht leibeigen sind.

Der vierte Artikel
Zum Vierten ist es bisher Brauch gewesen, daß kein Bauer das Recht gehabt hat, Wild, Geflügel oder Fische in fließendem Wasser zu fangen, was uns ganz unziemlich und unbrüderlich dünkt, sogar eigennützig und dem Wort Gottes nicht gemäß. Auch hält die Obrigkeit an etlichen Orten das Wild uns zum Leid und zum mächtigen Schaden. Während die unvernünftigen Tiere – zu unserem Nachteil – das Unsere, das Gott dem Menschen zum Nutzen hat wachsen lassen, mutwillig wegfressen, müssen wir leiden und dazu stillschweigen, obwohl es wider Gott und den Nächsten ist. Denn als Gott der Herr den Menschen erschuf, hat er ihm über alle Tiere Gewalt gegeben, über den Vogel in der Luft und über die Fische im Wasser. Darum ist unser Begehren: Wenn einer Wasser besitzt und mit einer Urkunde überzeugend beweisen kann, daß er das Wasser mit Wissen der Bauern gekauft hat, dann wollen wir es ihm nicht mit Gewalt wegnehmen. Sondern hier müßte man ein christliches Einsehen haben wegen der brüderlichen Liebe. Wer es aber nicht genügend beweisen kann, soll einer Gemeinde anständigerweise einen gebührenden Anteil mitgeben.

Der fünfte Artikel
Zum Fünften sind wir auch wegen der Holznutzung beschwert. Denn unsere Herrschaften haben sich die Wälder alle allein angeeignet, und wenn der Bauer etwas braucht, muß er's ums doppelte Geld kaufen. So ist unsere Meinung dazu: Was es auch immer für Wälder seien, die geistliche oder weltliche Herren besitzen, sie sollen, wenn diese sie nicht gekauft haben, der ganzen Gemeinde wieder anheim fallen. Und einer Gemeinde soll es in angemessener Weise frei stehen, daß ein jeglicher seinen nötigen Bedarf an Brennholz umsonst ins Haus nehmen darf. Auch zum Zimmern, wenn es nötig wäre, soll er es umsonst nehmen dürfen, doch mit Wissen derer, die von der Gemeinde dazu gewählt werden. Falls aber keines vorhanden sein sollte, außer dem, das redlich gekauft worden ist, soll man sich mit den Besitzern brüderlich und christlich vergleichen. Wenn jedoch das Gut ursprünglich von den Herren eigenmächtig angeeignet und danach verkauft worden ist, soll man sich vergleichen nach Lage der Dinge und nach Maßgabe der brüderlichen Liebe und der Heiligen Schrift.

Der sechste Artikel
Zum Sechsten sind wir hart beschwert durch die Dienste, die von Tag zu Tag vermehrt und täglich erweitert werden. Wir verlangen, daß man genügend Einsehen dafür hat und uns nicht dermaßen belastet, sondern uns gnädig so dienen läßt, wie schon unsere Eltern gedient haben, doch entsprechend dem Wortlaut des Evangeliums.

Der siebente Artikel
Zum Siebten wollen wir uns künftig von der Herrschaft keine weiteren Lasten auferlegen lassen, sondern man soll das Gut so besitzen, wie es von der Herrschaft von Rechts wegen verliehen wird, entsprechend der Vereinbarung zwischen Herrn und Bauern. Der Herr soll ihn nicht zusätzlich zwingen noch .drängen, nicht weitere Dienste oder anderes von ihm umsonst verlangen, damit der Bauer solch ein Gut unbelastet, also klaglos verwenden und nutzen kann. Wenn aber dem Herrn Dienste von Nöten wären, soll der Bauer ihm gegenüber weiterhin willig und gehorsam sein, doch zu einer Stunde und Zeit, wo es dem Bauern nicht zum Nachteil gereicht. Und er soll ihm nur gegen eine angemessene Bezahlung Dienste tun.

Der achte Artikel
Zum Achten sind wir dadurch beschwert, daß die Güter, und es gibt viele, die Güter besitzen, den Pachtzins nicht erbringen können, so daß die Bauern das Ihre darauf einbüßen und zu Grunde gehen. Wir verlangen, daß die Herrschaft diese Güter von einer Kommission ehrbarer Leute begutachten läßt und dann soll ein Pachtzins nach der Ertragsfähigkeit festgesetzt werden, damit der Bauer seine Arbeit nicht umsonst tue. Denn ein jeglicher Tagwerker ist seines Lohnes wert.

Der neunte Artikel
Zum Neunten sind wir durch die hohen Gerichtsbußen beschwert. Denn man stellt stets neue Satzungen auf. Man straft uns nicht auf Grund eines Tatbestandes, sondern zu Zeiten mit großer Mißgunst und zu Zeiten nach Gunst. Es ist daher unsere Forderung, daß man uns auf Grund alter, geschriebener Satzung strafe, je nachdem, wie die Strafsache beschaffen ist, und nicht nach Willkür.

Der zehnte Artikel
Zum Zehnten sind wir damit beschwert, daß etliche Herren sich Wiesen angeeignet haben, desgleichen Äcker, die der Gemeinde gehören. Diese werden wir wieder in unseren gemeinschaftlichen Besitz nehmen, es sei denn, daß man sie redlich gekauft hätte. Wenn man sie aber nicht rechtmäßig erworben hat, soll man sich gütlich und brüderlich miteinander vergleichen nach Lage der Dinge.

Der elfte Artikel
Zum Elften wollen wir den Brauch, genannt Todfall, ganz und gar abgeschafft haben. Wir wollen nicht mehr dulden noch weiterhin gestatten, daß man Witwen und Waisen gegen Gott und jede Ehre so schändlich etwas nehmen und sie berauben darf, wie es an vielen Orten in unterschiedlicher Art und Weise geschehen ist, und zwar von denen, die sie beschützen und beschirmen sollten. Sie haben uns geschunden und schäbig behandelt. Und wenn sie den geringsten Rechtsgrund gehabt hätten, hätten sie uns alles weggenommen. Das will Gott nicht mehr dulden, sondern der Todfall soll ganz abgeschafft werden. Kein Mensch soll in Zukunft verpflichtet sein, etwas zu geben, weder wenig noch viel.

Beschluß
Zum Zwölften ist unser Beschluß und unsere endgültige Meinung: Wenn einer oder mehrere Artikel hier aufgestellt sein sollten, die dem Wort Gottes nicht entsprechen, was wir aber nicht glauben, so soll man sie uns mit dem Wort Gottes als unzulässig nachweisen. Wir wollen dann von ihnen Abstand nehmen, wenn man uns das aufgrund der Schrift erklärt. Für den Fall, daß man uns jetzt schon einige Artikel zugestehen und sich nachher herausstellen sollte, daß sie unrecht wären, so sollen sie von Stund an gestorben und hinfällig sein und nichts mehr gelten. Wenn sich entsprechend in der Schrift aber aufgrund der Wahrheit noch mehr Artikel finden sollten, die sich gegen Gott richten und eine Beschwernis für den Nächsten darstellen, so wollen wir sie uns auch vorbehalten und schon beschlossen haben. Wir wollen uns in aller christlichen Lehre üben und bewähren. Darum bitten wir Gott den Herrn. Denn nur er kann uns dies alles geben und sonst niemand. Der Friede Christi sei mit uns allen.

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